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Zahnzusatz-Lexikon – Antrag & Gesundheitsfragen

Ersetzte Zähne im Antrag

Auch: durch Kronen ersetzte Zähne, durch Brücken ersetzte Zähne, Anzahl ersetzter Zähne

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Viele Anträge fragen, wie viele Zähne bereits durch Zahnersatz versorgt sind – etwa durch Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen. Daraus schätzt der Versicherer, wie viel Erneuerungsbedarf in Zukunft zu erwarten ist.

Wie wird gezählt?

  • Kronen und Teilkronen: jeder überkronte Zahn
  • Brücken: die ersetzten Zähne (Brückenglieder), je nach Antrag auch die Pfeilerzähne
  • Implantate: jeder durch ein Implantat ersetzte Zahn
  • Prothesen: die ersetzten Zähne

Inlays und Füllungen zählen meist nicht dazu. Die genaue Zählweise steht im jeweiligen Antrag.

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Tipp

Lassen Sie sich von Ihrer Zahnarztpraxis einen Zahnbefund geben. So machen Sie keine Fehler bei der Angabe.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Wegen vieler Kronen oder Brücken abgelehnt oder mit Zuschlag versichert? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Hat der Versicherer Ihren Antrag wegen bereits ersetzter Zähne abgelehnt oder verteuert, oder war unklar, was Sie angeben müssen? Teilen Sie Ihre Erfahrung – sie hilft anderen bei der Tarifsuche.