Viele Anträge fragen, wie viele Zähne bereits durch Zahnersatz versorgt sind – etwa durch Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen. Daraus schätzt der Versicherer, wie viel Erneuerungsbedarf in Zukunft zu erwarten ist.
Wie wird gezählt?
- Kronen und Teilkronen: jeder überkronte Zahn
- Brücken: die ersetzten Zähne (Brückenglieder), je nach Antrag auch die Pfeilerzähne
- Implantate: jeder durch ein Implantat ersetzte Zahn
- Prothesen: die ersetzten Zähne
Inlays und Füllungen zählen meist nicht dazu. Die genaue Zählweise steht im jeweiligen Antrag.
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Tipp
Lassen Sie sich von Ihrer Zahnarztpraxis einen Zahnbefund geben. So machen Sie keine Fehler bei der Angabe.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.