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Zahnzusatz-Lexikon – Versicherung & Vertrag

Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag

Auch: erstattungsfähige Kosten, anerkannte Kosten

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist der Teil der Zahnarztrechnung, den Ihr Versicherer als Grundlage für die Erstattung anerkennt. Nur auf diesen Betrag wird der Erstattungssatz angewendet.

Was kann herausfallen?

  • Beträge über dem Höchstsatz der GOZ (Faktor 3,5) aus einer Honorarvereinbarung
  • Leistungen, die medizinisch nicht notwendig oder rein kosmetisch sind
  • Material- und Laborkosten über einer tariflichen Preisgrenze
  • Leistungen, die vor Vertragsbeginn angeraten wurden
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Tipp

Reichen Sie teure Kostenpläne vorab ein. Der Versicherer bestätigt Ihnen dann schriftlich, welchen Betrag er anerkennt.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Rechnungsbetrag vom Versicherer nicht voll anerkannt? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Hat Ihr Versicherer einzelne Positionen gestrichen oder nur einen Teil der Rechnung als erstattungsfähig gewertet? Beschreiben Sie, welche Kosten betroffen waren – das hilft anderen beim Prüfen.