Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn Sie die Behandlungsart der Regelversorgung beibehalten, aber hochwertigere oder zusätzliche Leistungen wählen – etwa eine vollverblendete Krone im Seitenzahnbereich oder eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone.
Abrechnung
Die Leistungen der Regelversorgung rechnet die Praxis mit der Kasse ab, die Mehrleistungen privat nach GOZ. Der Festzuschuss wird voll angerechnet, die Mehrkosten zahlen Sie.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Typische Beispiele
- Krone mit Keramikverblendung auch an Backenzähnen
- Vollkeramik- oder Zirkonkrone statt Metallkrone
- Brücke mit zusätzlichen Verblendungen oder hochwertigerem Material
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.