Von einer andersartigen Versorgung spricht man, wenn Sie sich für eine grundsätzlich andere Behandlungsart entscheiden als die Regelversorgung – zum Beispiel für eine Brücke statt einer herausnehmbaren Prothese oder für ein Implantat statt einer Brücke.
Abrechnung
Die gesamte Behandlung wird privat nach GOZ berechnet. Die Krankenkasse zahlt Ihnen den Festzuschuss, der für die Regelversorgung vorgesehen wäre; meist wird er Ihnen direkt erstattet oder mit der Praxis verrechnet.
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Warum das teuer werden kann
Weil der Zuschuss nur an der einfacheren Standardlösung bemessen wird, ist der Eigenanteil beim Zahnersatz bei andersartigen Versorgungen oft hoch. Implantate sind das häufigste Beispiel – und ein wichtiger Grund für eine Zahnzusatzversicherung.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.