Die Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, in der Sie eine Zahnzusatzversicherung nicht ordentlich kündigen können. Bei Zahnzusatztarifen liegt sie meist bei ein oder zwei Jahren; manche Tarife sind schon zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündbar.
Warum gibt es sie?
Sie soll verhindern, dass Kunden nur für eine einzige Behandlung abschließen und danach sofort kündigen.
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Nach der Mindestlaufzeit
Danach können Sie in der Regel zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.