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Zahnzusatz-Lexikon – Versicherung & Vertrag

Mindestvertragslaufzeit

Auch: Mindestlaufzeit, Vertragsdauer

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Die Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, in der Sie eine Zahnzusatzversicherung nicht ordentlich kündigen können. Bei Zahnzusatztarifen liegt sie meist bei ein oder zwei Jahren; manche Tarife sind schon zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündbar.

Warum gibt es sie?

Sie soll verhindern, dass Kunden nur für eine einzige Behandlung abschließen und danach sofort kündigen.

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Nach der Mindestlaufzeit

Danach können Sie in der Regel zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Kündigung wegen der Mindestvertragslaufzeit nicht möglich? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Wollten Sie früher aus dem Vertrag und der Versicherer hat auf die Mindestlaufzeit verwiesen, obwohl Sie mit einem früheren Ende gerechnet hatten? Schildern Sie Ihren Fall für andere Leser.