Einige Zahnzusatzversicherungen bieten an, bereits fehlende Zähne gegen einen Beitragszuschlag mitzuversichern. Dann wird auch der spätere Ersatz dieser Lücken erstattet.
Was ist üblich?
Meist sind nur ein bis drei fehlende Zähne mitversicherbar. Der Zuschlag gilt pro Zahn oder pauschal, und es gelten häufig eigene Höchstbeträge oder Wartezeiten für diese Zähne.
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Lohnt sich das?
Rechnen Sie nach: Zuschlag mal Jahre bis zur Behandlung gegen die zu erwartende Erstattung. Bei einem geplanten Implantat kann sich die Mitversicherung lohnen – vorausgesetzt, die Behandlung ist noch nicht angeraten.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.