Zum Inhalt springen
Zahnzusatz-Lexikon – Antrag & Gesundheitsfragen

Fehlende Zähne

Auch: Zahnlücke, fehlender Zahn, nicht ersetzter Zahn

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Als fehlende Zähne gelten im Antrag meist Lücken im Gebiss, die noch nicht durch Zahnersatz geschlossen sind. Weisheitszähne zählen in der Regel nicht mit, ebenso Lücken, die durch eine Zahnspange geschlossen wurden.

Warum fragt der Versicherer danach?

Eine offene Lücke wird früher oder später oft mit einer Brücke oder einem Implantat versorgt. Diese Kosten sind schon absehbar – deshalb sind fehlende Zähne in den meisten Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung? Wir vergleichen für Sie.

Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.

Was ist möglich?

Viele Versicherer nehmen Sie trotz einzelner Lücken auf und schließen nur den Ersatz dieser Zähne aus. Manche Tarife bieten gegen Zuschlag eine Mitversicherung fehlender Zähne an.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Fehlende Zähne im Antrag – Ablehnung oder Zuschlag bekommen? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Wurde Ihr Antrag wegen einer Zahnlücke abgelehnt, teurer oder mit einem Ausschluss versehen, oder war unklar, welche Lücken zählen? Teilen Sie Ihre Erfahrung mit anderen Antragstellern.