Als fehlende Zähne gelten im Antrag meist Lücken im Gebiss, die noch nicht durch Zahnersatz geschlossen sind. Weisheitszähne zählen in der Regel nicht mit, ebenso Lücken, die durch eine Zahnspange geschlossen wurden.
Warum fragt der Versicherer danach?
Eine offene Lücke wird früher oder später oft mit einer Brücke oder einem Implantat versorgt. Diese Kosten sind schon absehbar – deshalb sind fehlende Zähne in den meisten Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Was ist möglich?
Viele Versicherer nehmen Sie trotz einzelner Lücken auf und schließen nur den Ersatz dieser Zähne aus. Manche Tarife bieten gegen Zuschlag eine Mitversicherung fehlender Zähne an.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.