Die systematische Parodontitisbehandlung bekämpft die Entzündung des Zahnhalteapparats in mehreren Schritten. Für gesetzlich Versicherte ist sie seit Juli 2021 nach einer neuen Richtlinie geregelt und muss vorab bei der Krankenkasse beantragt werden.
Ablauf
- Befund und Messung der Zahnfleischtaschen, Antrag bei der Kasse
- Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie Mundhygieneunterweisung
- antiinfektiöse Therapie: gründliche Reinigung der Wurzeloberflächen unter Betäubung
- Kontrolle des Behandlungserfolgs, bei Bedarf chirurgische Therapie
- unterstützende Parodontitistherapie (UPT) über in der Regel zwei Jahre
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Was ist privat?
Vor der Behandlung ist eine Professionelle Zahnreinigung oft sinnvoll, die die Kasse meist nicht zahlt. Auch Bakterientests, Laser- oder photodynamische Verfahren sind private Ergänzungen, die viele Zusatzversicherungen erstatten.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.