Die Wirkleistung ist der Teil der elektrischen Leistung, der beim Gerät tatsächlich in eine andere Energieform umgewandelt wird – etwa in Wärme, Licht oder Bewegung. Sie wird in Watt angegeben und ist genau das, was Ihr Stromzähler erfasst und was Sie bezahlen.
Wirkleistung und Blindleistung
Bei Wechselstrom ist nicht die gesamte Leistung, die zwischen Netz und Gerät fließt, auch „wirksam“. Geräte mit Spulen, wie Motoren und Transformatoren, oder mit Kondensatoren bauen in jeder Schwingung elektrische oder magnetische Felder auf und wieder ab. Die Energie dafür pendelt zwischen Netz und Gerät hin und her, ohne genutzt zu werden. Diesen Anteil nennt man Blindleistung.
Wirk- und Blindleistung zusammen ergeben die Scheinleistung, gemessen in Voltampere (VA). Ein vereinfachtes Bild ist ein Glas Bier: Das Bier ist die Wirkleistung, der Schaum die Blindleistung, das volle Glas die Scheinleistung.
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Wirkleistung bei Haushaltsgeräten
Bei reinen Heizgeräten wie Wasserkocher, Heizlüfter oder Herdplatte ist praktisch die gesamte aufgenommene Leistung Wirkleistung. Bei Geräten mit Motor oder Netzteil – Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher – kommt etwas Blindleistung hinzu. Die Watt-Angabe auf dem Typenschild meint die Wirkleistung.
Was abgerechnet wird
Aus der Wirkleistung und der Zeit ergibt sich die Wirkarbeit: Wirkarbeit = Wirkleistung × Zeit. Sie wird in Kilowattstunden gemessen und erscheint als Verbrauch auf Ihrer Stromrechnung. Der Stromzähler im Haushalt erfasst nur diese Wirkarbeit.
Private Haushalte zahlen daher keine Blindleistung. Bei Gewerbe- und Industriekunden mit großen Motoren kann dagegen zusätzlich Blindarbeit berechnet werden, wenn sie einen bestimmten Anteil überschreitet. Wie groß der Anteil der Wirkleistung an der Scheinleistung ist, beschreibt der Leistungsfaktor.
Kurz zusammengefasst
- Wirkleistung: wird umgewandelt und bezahlt, Einheit Watt
- Blindleistung: pendelt zwischen Netz und Gerät, Einheit var
- Scheinleistung: beides zusammen, Einheit Voltampere
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.