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Energie-Lexikon – Netz, Zähler & Messung

Stromzähler

Auch: Zähler, Ferraris-Zähler, Elektrizitätszähler, Drehstromzähler

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Der Stromzähler misst, wie viel elektrische Energie in einem Haushalt oder Betrieb verbraucht wird. Er zählt in Kilowattstunden und ist die Grundlage jeder Stromabrechnung.

Welche Zählerarten gibt es?

In deutschen Haushalten finden Sie heute drei Bauarten:

  • Ferraris-Zähler: der klassische mechanische Zähler mit sich drehender Scheibe und Rollenzählwerk. Je mehr Srtom fließt, desto schneller dreht sich die Scheibe.
  • Moderne Messeinrichtung: ein digitaler Zähler mit Display, aber ohne Kommunikationseinheit. Mehr dazu unter Moderne Messeinrichtung.
  • Intelligentes Messsystem: eine moderne Messeinrichtung mit Smart-Meter-Gateway, das die Messwerte sicher überträgt. Mehr dazu unter Intelligentes Messsystem (Smart Meter).

Je nach Tarif und Anlage gibt es außerdem Eintarif- und Zweitarifzähler. Zweirichtungszähler erfassen bei einer Solaranlage zusätzlich den Strom, der ins Netz eingespeist wird.

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Wem gehört der Zähler?

Der Zähler gehört in der Regel nicht Ihnen, sondern dem Messstellenbetreiber. Das ist meist der örtliche Netzbetreiber. Er baut den Zähler ein, wartet ihn und tauscht ihn aus. Die Kosten dafür finden Sie auf Ihrer Rechnung unter dem Punkt Messstellenbetrieb.

Eichung und Austausch

Stromzähler müssen geeicht sein, damit ihre Messwerte rechtlich verbindlich sind. Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel 16 Jahre bei Ferraris-Zählern und acht Jahre bei elektronischen Zählern. Danach wird der Zähler ausgetauscht. Alternativ kann die Frist für eine ganze Gruppe gleicher Zähler durch eine Stichprobenprüfung verlängert werden.

Bis 2032 sollen alle Haushalte mindestens eine moderne Messeinrichtung haben. Die alten Drehscheibenzähler verschwinden daher nach und nach aus den Zählerschränken.

Woran erkennen Sie Ihren Zähler?

Jeder Zähler trägt eine eigene Zählernummer. Sie steht auf dem Gerät und auf Ihrer Rechnung. Diese Nummer brauchen Sie beim Anbieterwechsel, beim Umzug und wenn Sie den Zählerstand melden. Prüfen Sie beim Ablesen immer, ob die Nummer auf dem Gerät mit der auf der Rechnung übereinstimmt. So vermeiden Sie Verwechslungen, etwa in Mehrfamilienhäusern.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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Läuft Ihr Zähler auffällig schnell, wurde er ohne Nachricht ausgewechselt oder fehlen beim Tausch die Endstände? Berichten Sie, wie Netz- oder Messstellenbetreiber auf Ihre Nachfrage reagiert haben.