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Energie-Lexikon – Gas & Wärme

Heizkostenabrechnung

Auch: Heizkostenverordnung, Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, HeizkostenV

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026

Mit der Heizkostenabrechnung verteilt der Vermieter die Kosten einer Zentralheizung und einer zentralen Warmwasserversorgung auf die einzelnen Wohnungen. Sie ist meist Teil der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Was regelt die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass die Kosten überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden: 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, der Rest nach der Fläche. Gemessen wird der Verbrauch mit Heizkostenverteilern an den Heizkörpern oder mit Wärmezählern; für Warmwasser gibt es eigene Zähler.

In die Abrechnung fließen unter anderem die Kosten für den Brennstoff – etwa Erdgas oder Fernwärme –, der Betriebsstrom der Heizung, die Wartung sowie Miete und Ablesung der Messgeräte.

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Fristen und Verbrauchsinformation

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 BGB). Kommt die Abrechnung später, kann er Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen; ein Guthaben steht Ihnen trotzdem zu.

Sind fernablesbare Messgeräte eingebaut, erhalten Sie zusätzlich jeden Monat eine Verbrauchsinformation. So können Sie Ihren Verbrauch schon während des Jahres verfolgen.

Abrechnung prüfen

  • Stimmen Abrechnungszeitraum, Fläche und Verteilerschlüssel?
  • Sind Ihre Vorauszahlungen vollständig angerechnet?
  • Ist der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr plausibel?

Sie dürfen die Belege beim Vermieter einsehen. Einwände sollten Sie zügig vorbringen – spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Erhalt der Abrechnung. Ergibt sich eine hohe Nachzahlung, kann es sinnvoll sein, die Vorauszahlungen anzupassen.

Wer hat einen eigenen Vertrag?

Bei einer Zentralheizung haben Mieter meist keinen eigenen Gasvertrag – den Brennstoff kauft der Vermieter ein. Anders bei einer Gasetagenheizung in der Wohnung: Hier schließen Sie den Vertrag in der Regel selbst ab und können den Anbieter wechseln. Tipps zum Senken des Verbrauchs finden Sie im Ratgeber Heizkosten sparen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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