Wärmekunden können bei einer Preiserhöhung nicht einfach wechseln – gerade deshalb lohnt es sich, die Erhöhung genau zu prüfen. Denn der Versorger darf den Preis nicht beliebig anheben. Hier lesen Sie, worauf es ankommt und wie Sie widersprechen.
Der Preis darf nicht willkürlich steigen
Wärmepreise bestehen aus einem Grundpreis (für Leistung und Bereitstellung) und einem Arbeitspreis (je verbrauchter Kilowattstunde). Wie sich diese Preise verändern dürfen, legt eine Preisänderungsklausel – auch Preisgleitklausel genannt – im Vertrag fest.
Nach der AVBFernwärmeV muss eine solche Klausel zwei Dinge abbilden: die Kostenentwicklung beim Versorger (etwa für Brennstoffe) und die allgemeinen Marktverhältnisse. Außerdem muss sie transparent und nachvollziehbar sein. Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof haben Preisgleitklauseln für unwirksam erklärt, die einseitig nur steigende Kosten weitergeben oder sich nicht nachvollziehen lassen. Eine unwirksame Klausel bedeutet: Die darauf gestützte Erhöhung ist angreifbar.
Klassische Tarifrechner helfen bei Fern- und Nahwärme nicht weiter. Wir prüfen Ihre Abrechnung und Preiserhöhung kostenlos und zeigen Ihnen, was Sie tun können.
So prüfen Sie eine Erhöhung
1. Ankündigung prüfen: Die Preisänderung muss Ihnen rechtzeitig und öffentlich bzw. schriftlich mitgeteilt werden. Prüfen Sie Zeitpunkt und Höhe. 2. Klausel heraussuchen: Suchen Sie im Vertrag die Preisänderungsklausel. Enthält sie eine nachvollziehbare Formel mit Kosten- und Marktbezug? Oder bleibt unklar, wie sich der neue Preis ergibt? 3. Nachrechnen: Lässt sich die Erhöhung mit der angegebenen Formel überhaupt nachvollziehen? Passen die genannten Indizes und Faktoren? 4. Vergleich ziehen: Wie hoch ist Ihr Grund- und Arbeitspreis im Vergleich zu üblichen Werten? Auffällig hohe Preise sind ein Warnsignal.
Widerspruch einlegen – mit Musterbrief
Halten Sie die Erhöhung für nicht gerechtfertigt, sollten Sie schriftlich widersprechen und die Erhöhung „unter Vorbehalt" zahlen. So vermeiden Sie Zahlungsrückstände und halten sich die Rückforderung offen. Bitten Sie den Versorger, die Berechnung offenzulegen.
Einen passenden Musterbrief für den Widerspruch gegen die Preiserhöhung stellen wir Ihnen kostenlos bereit – Sie geben nur Ihre Daten ein und laden das fertige Schreiben herunter. Kommen Sie nicht weiter, hilft unser Ratgeber zu Rechten und Schlichtung weiter, oder Sie schildern Ihren Fall im Beschwerde-Forum Energie. Gern prüfen wir Ihre Erhöhung auch kostenlos.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.