Auch wenn Sie Ihren Wärmeversorger nicht wechseln können, sind Sie nicht rechtlos. Verbraucher haben bei Nah- und Fernwärme klare Rechte – von der Preiskontrolle bis zur Beschwerde bei einer neutralen Stelle. Hier bekommen Sie den Überblick.
Transparenz und faire Preise
Ihr Versorger muss Preise und Preisänderungen transparent und nachvollziehbar gestalten (AVBFernwärmeV). Weil Wärmeversorger eine Monopolstellung haben, unterliegen ihre Preise außerdem einer besonderen Kontrolle: Ein Preis, der einseitig vom Versorger bestimmt wird, muss „der Billigkeit entsprechen" und kann zivilrechtlich überprüft werden. Unangemessen hohe Preise eines marktbeherrschenden Anbieters können zudem ein Fall für die Kartellbehörden sein (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung).
Klassische Tarifrechner helfen bei Fern- und Nahwärme nicht weiter. Wir prüfen Ihre Abrechnung und Preiserhöhung kostenlos und zeigen Ihnen, was Sie tun können.
Kündigung und Laufzeit
Ihr Vertrag läuft nach der AVBFernwärmeV höchstens zehn Jahre und verlängert sich dann um jeweils bis zu fünf Jahre, wenn Sie nicht mit einer Frist von neun Monaten zum Laufzeitende kündigen. Notieren Sie sich diese Frist rechtzeitig. Ein Sonderkündigungsrecht kann zum Beispiel bestehen, wenn Sie Ihr Gebäude dauerhaft nicht mehr mit Wärme versorgen müssen – die genauen Voraussetzungen stehen im Vertrag und in der Verordnung.
Wohin Sie sich wenden können
- Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen beraten zu Fern- und Nahwärme, prüfen Verträge und Preisklauseln und helfen bei Streit mit dem Versorger.
- Zivilrechtliche Prüfung: Unwirksame Preisklauseln und unbillige Preise können Sie – notfalls mit anwaltlicher Hilfe – gerichtlich überprüfen lassen. Zahlen Sie strittige Beträge solange unter Vorbehalt.
- Kartellbehörde: Bei dem Verdacht auf überhöhte Monopolpreise können das Bundeskartellamt bzw. die Landeskartellbehörden zuständig sein.
- Hinweis zur Schlichtungsstelle Energie: Diese schlichtet bei Strom und Gas – für reine Fernwärme ist sie in der Regel nicht zuständig. Für Wärme sind daher Verbraucherzentrale, Kartellbehörde und der Zivilrechtsweg die passenden Anlaufstellen.
Wir unterstützen Sie
Sie sind an ein Wärmenetz gebunden und mit Preis oder Abrechnung unzufrieden? Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos, stellen Ihnen Musterbriefe für Widerspruch und Auskunft bereit und bündeln Erfahrungen im Beschwerde-Forum Energie. Je mehr Betroffene ein Problem sichtbar machen, desto schwerer lässt es sich übergehen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.