In der Regel nicht. Die meisten Tarife erstatten bis zum Faktor 3,5 der Gebührenordnung für Zahnärzte. Was eine Praxis darüber hinaus per Honorarvereinbarung berechnet, zahlen Sie meist selbst.
Worauf achten?
Fragen Sie vor der Behandlung, ob eine Honorarvereinbarung über 3,5 geplant ist. Manche Tarife begrenzen die Erstattung sogar auf den Regelsatz 2,3 – das sollten Sie im Vergleich prüfen.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.