Der Steigerungsfaktor bestimmt, mit welchem Vielfachen der einfachen Gebühr eine private Leistung nach GOZ berechnet wird. Er liegt zwischen 1,0 und 3,5.
Was bedeuten 2,3 und 3,5?
Bis zum Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz oder Schwellenwert) darf die Praxis ohne besondere Begründung abrechnen. Darüber muss sie auf der Rechnung schriftlich begründen, warum die Behandlung schwieriger oder zeitaufwendiger war. Ein Faktor über 3,5 ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung erlaubt.
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Worauf Sie achten sollten
Prüfen Sie im Kostenvoranschlag, welche Faktoren angesetzt sind. Viele Zusatzversicherungen erstatten bis 3,5, aber nicht darüber hinaus – Beträge aus einer Honorarvereinbarung über 3,5 zahlen Sie dann selbst.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.