In vielen Fällen ja. Entscheidend ist, wie viele Zähne bereits ersetzt sind, wie alt der Zahnersatz ist und ob eine Erneuerung schon angeraten wurde.
Was häufig versichert ist
Reparaturen, Unterfütterungen und eine spätere Erneuerung von Kronen, Brücken oder Prothesen – solange sie bei Vertragsabschluss nicht geplant sind.
Unser Tipp
Manche Tarife zählen ersetzte Zähne strenger als andere. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.