Bei einigen Versicherern ja – meist gegen einen Beitragszuschlag und für eine begrenzte Zahl von Zähnen. Ohne diese Vereinbarung ist der spätere Ersatz bereits fehlender Zähne in der Regel nicht versichert.
Was als fehlender Zahn gilt
Gemeint sind Lücken, die noch nicht durch Zahnersatz geschlossen sind. Weisheitszähne zählen meist nicht, ebenso Lücken, die eine Zahnspange geschlossen hat.
Lohnt sich die Mitversicherung?
Wenn Sie eine Lücke später mit einem Implantat schließen möchten, kann sie sich lohnen – vorausgesetzt, die Behandlung ist noch nicht angeraten. Rechnen Sie Zuschlag und mögliche Erstattung gegeneinander.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.