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Häufige Fragen – Grundlagen & Nutzen

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnarzt – und was nicht?

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Kurz gesagt

Die Krankenkasse zahlt Vorsorge, einfache Füllungen, notwendige Wurzel- und Parodontitisbehandlungen sowie die Kieferorthopädie für Kinder mit stärkeren Fehlstellungen. Beim Zahnersatz gibt es nur einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der einfachen Standardversorgung.

Das zahlt die Kasse in der Regel

  • Kontrolluntersuchungen und einmal im Jahr die Zahnsteinentfernung
  • einfache, zahnfarbene Standardfüllungen
  • medizinisch notwendige Wurzelbehandlungen und Parodontitisbehandlung nach Antrag
  • Zuschuss zum Zahnersatz (Festzuschuss, mit Bonusheft höher)
  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche ab KIG 3

Das zahlen Sie meist selbst

Professionelle Zahnreinigung, Implantate, Knochenaufbau, Inlays und hochwertige Füllungen, moderne Wurzelbehandlungsverfahren, Funktionsanalyse sowie ästhetische Leistungen. Genau diese Privatleistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung ganz oder teilweise.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

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