Mit den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stuft der Kieferorthopäde bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ein, wie ausgeprägt eine Fehlstellung ist. Die Einstufung entscheidet, ob die Krankenkasse die Behandlung bezahlt.
Wie funktioniert die Einteilung?
Jede Fehlstellung wird einer Gruppe zugeordnet, die mit einem Buchstaben bezeichnet wird – etwa für Engstand, Kreuzbiss, offenen oder tiefen Biss, vorstehende Ober- oder Unterkiefer oder fehlende Zähne. Dazu kommt ein Schweregrad von 1 bis 5, der sich meist an gemessenen Millimeterwerten orientiert.
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Ab wann zahlt die Kasse?
Ab Grad 3. Bei Grad 1 und 2 gilt die Behandlung als nicht medizinisch notwendig im Sinne der Kasse – sie muss dann vollständig privat bezahlt werden.
Warum ist das für die Zusatzversicherung wichtig?
Gerade bei KIG 1 und 2 entstehen schnell Kosten von mehreren tausend Euro. Gute Kinder-Zahnzusatztarife leisten auch dann – sofern die Fehlstellung bei Vertragsabschluss noch nicht festgestellt war.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.