Ja, das ist erlaubt. Insgesamt erhalten Sie aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Sie müssen beide Versicherer informieren; sie stimmen ihre Erstattung untereinander ab.
Lohnt sich das?
Selten. Zwei Verträge bedeuten doppelte Beiträge und doppelte Begrenzungen. Ein einzelner guter Tarif ist meist günstiger.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.