Ja – aber der Zeitpunkt ist entscheidend. Im neuen Tarif gelten erneut Gesundheitsfragen, Wartezeit und Zahnstaffel, und angeratene Behandlungen sind dort nicht versichert.
So wechseln Sie sicher
- neuen Tarif abschließen und Annahme abwarten
- prüfen, dass keine Behandlung angeraten ist
- erst dann den alten Vertrag kündigen
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.