Ja, viele Tarife verzichten heute ganz auf die Wartezeit. Dafür begrenzen sie die Erstattung in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel – zum Beispiel auf 1.000 Euro im ersten Jahr.
Was „ohne Wartezeit“ bedeutet
Sie können Leistungen ab Versicherungsbeginn nutzen – allerdings nur für Behandlungen, die nach dem Beginn angeraten werden. Bereits geplante Behandlungen bleiben meist ausgeschlossen.
Wartezeit oder Zahnstaffel – was ist wichtiger?
Wer bald größeren Zahnersatz braucht, profitiert eher von einer großzügigen Zahnstaffel als vom Verzicht auf die Wartezeit. Nach einem Unfall gelten Wartezeit und Staffel bei den meisten Tarifen nicht.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.