Eine Analogberechnung nutzt der Zahnarzt, wenn eine moderne Behandlung in der GOZ nicht eigens aufgeführt ist. Er rechnet sie dann nach einer gleichwertigen Leistung ab, die nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbar ist.
Wie erkenne ich das?
Auf der Rechnung steht hinter der GOZ-Nummer ein „a“ oder der Hinweis „analog“, dazu eine verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung.
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Erstattung
Seriöse Analogberechnungen erstatten private Versicherungen in der Regel. Bei Zweifeln hilft die Zahnärztekammer oder eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer vor der Behandlung.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.