Der Versicherungsfall beginnt mit der medizinisch notwendigen Behandlung – und er gilt als ein einziger Fall, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Bei Zahnersatz zählt deshalb oft schon die Untersuchung, bei der der Zahnarzt die Behandlung anrät.
Was gilt, wenn der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist?
Hat Ihr Zahnarzt die Behandlung bereits empfohlen oder geplant, bevor die Versicherung begann, ist sie in den meisten Tarifen nicht versichert – auch wenn sie erst später durchgeführt wird.
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Gibt es Ausnahmen?
Einige Tarife leisten ausdrücklich auch für laufende oder angeratene Behandlungen, meist mit niedrigeren Erstattungssätzen und Höchstbeträgen. Ehrliche Angaben im Antrag sind dabei Pflicht.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.