Versicherungsschutz bedeutet, dass der Versicherer für die im Tarif genannten Behandlungen zahlt. Er beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit dem im Versicherungsschein genannten Beginn – und nach Ablauf eventueller Wartezeiten.
Wann besteht kein Schutz?
Für Behandlungen, die vor Beginn bereits angeraten, geplant oder begonnen waren. Ebenso für Leistungen, die der Tarif ausschließt, etwa rein kosmetische Eingriffe.
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Tipp
Bewahren Sie Versicherungsschein und Bedingungen gut auf. Bei größeren Behandlungen lohnt sich eine schriftliche Leistungszusage vorab.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.