Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem der Versicherer für bestimmte Behandlungen noch nicht leistet. Erst danach besteht voller Anspruch.
Wie lang ist die Wartezeit?
Klassisch gelten drei Monate allgemeine Wartezeit und acht Monate für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Viele moderne Tarife verzichten ganz auf die Wartezeit – begrenzen dafür aber die Leistungen in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel.
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Ausnahme Unfall
Nach einem Unfall entfällt die Wartezeit in aller Regel, und auch die Summenbegrenzung gilt dann häufig nicht.
Wichtig: Wartezeit ist nicht alles
Auch ohne Wartezeit sind Behandlungen nicht versichert, die vor Vertragsbeginn schon angeraten, geplant oder begonnen wurden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.