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Zahnzusatz-Lexikon – Versicherung & Vertrag

Wartezeit

Auch: Wartefrist, Karenzzeit, ohne Wartezeit

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem der Versicherer für bestimmte Behandlungen noch nicht leistet. Erst danach besteht voller Anspruch.

Wie lang ist die Wartezeit?

Klassisch gelten drei Monate allgemeine Wartezeit und acht Monate für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Viele moderne Tarife verzichten ganz auf die Wartezeit – begrenzen dafür aber die Leistungen in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel.

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Ausnahme Unfall

Nach einem Unfall entfällt die Wartezeit in aller Regel, und auch die Summenbegrenzung gilt dann häufig nicht.

Wichtig: Wartezeit ist nicht alles

Auch ohne Wartezeit sind Behandlungen nicht versichert, die vor Vertragsbeginn schon angeraten, geplant oder begonnen wurden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Erstattung wegen der Wartezeit abgelehnt oder gekürzt? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Fiel Ihre Behandlung noch in die Wartezeit und der Versicherer hat nicht gezahlt, oder war Ihnen gar nicht klar, dass es eine gab? Erzählen Sie, wie es bei Ihnen lief.