Der Energiemix beschreibt, aus welchen Energieträgern Strom erzeugt wird – etwa aus Wind, Sonne, Erdgas oder Kohle. Stromlieferanten müssen ihren Mix offenlegen; diese Pflicht heißt Stromkennzeichnung.
Was steht in der Stromkennzeichnung?
Nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Lieferanten auf der Rechnung und in ihrer Werbung angeben:
- den Anteil der einzelnen Energieträger am gelieferten Strom, zum Beispiel erneuerbare Energien, Erdgas, Kohle und sonstige fossile Quellen
- die CO₂-Emissionen je Kilowattstunde
- die Menge an radioaktivem Abfall je Kilowattstunde
Zum Vergleich werden die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland danebengestellt. Bietet ein Lieferant verschiedene Produkte mit unterschiedlichem Mix an, wird auch der Mix des jeweiligen Tarifs ausgewiesen. Damit Strom als erneuerbar gelten darf, braucht der Lieferant in der Regel Herkunftsnachweise, die beim Umweltbundesamt registriert und entwertet werden.
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Strommix in Deutschland
Der deutsche Strommix hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Der Anteil erneuerbarer Energien ist deutlich gestiegen, Kernkraft spielt seit 2023 in der heimischen Erzeugung keine Rolle mehr, und der Anteil der Kohle geht zurück. Je nach Wetter schwankt der Mix aber stark: An windigen und sonnigen Tagen ist er besonders grün, bei Windstille im Winter steigt der Anteil fossiler Kraftwerke.
Worauf sollten Sie achten?
Die Stromkennzeichnung zeigt, welchen Strom Ihr Anbieter rechnerisch einkauft. Physikalisch kommt bei Ihnen immer der Strom aus dem Netz an. Wer mit seinem Tarif zusätzlich den Bau neuer Anlagen unterstützen möchte, kann auf ein Ökostrom-Label achten. Mehr zu grünen Tarifen erfahren Sie unter Ökostrom.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.