Das Energiewirtschaftsgesetz ist das grundlegende Gesetz für die Strom- und Gasversorgung in Deutschland. Es regelt, wie Netze betrieben werden, welche Pflichten Energieversorger haben und welche Rechte Sie als Haushaltskunde besitzen.
Von 1935 bis heute
Die erste Fassung stammt aus dem Jahr 1935. Damals waren die Versorgungsgebiete fest aufgeteilt, und Kunden konnten ihren Lieferanten nicht wählen. Mit der Liberalisierung 1998 wurde der Markt für den Wettbewerb geöffnet. 2005 folgte eine Neufassung, mit der unter anderem die Regulierung der Netze durch die Bundesnetzagentur eingeführt wurde. Seitdem wurde das Gesetz sehr oft geändert, etwa um Vorgaben der EU umzusetzen oder neue Themen wie Wasserstoffnetze aufzunehmen.
Ziel des Gesetzes ist eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas.
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Was regelt das EnWG für Verbraucher?
- die Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger und die Ersatzversorgung, wenn ein Vertrag unerwartet endet
- Inhalte und Fristen der Strom- und Gasrechnung
- Pflichten bei einer Preisanpassung, etwa die rechtzeitige Ankündigung und Ihr Sonderkündigungsrecht
- die Stromkennzeichnung, also die Angabe des Energiemix auf Rechnung und Werbung
- den Weg zur Schlichtung, wenn eine Beschwerde nicht gelöst wird
Netze und Wettbewerb
Ein großer Teil des Gesetzes betrifft den Netzbetrieb. Netzbetreiber müssen allen Lieferanten den gleichen Zugang gewähren und vom Vertrieb getrennt sein (Unbundling). Auch die Grundlagen für die Netzentgelte und für die Steuerung von Wärmepumpen und Wallboxen nach § 14a finden sich hier.
Viele Einzelheiten stehen allerdings nicht im Gesetz selbst, sondern in Verordnunngen wie der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung oder in Festlegungen der Bundesnetzagentur. Was bei steigenden Gaspreisen konkret gilt, erklärt unser Ratgeber zur Gaspreiserhöhung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.