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Energie-Lexikon – Netz, Zähler & Messung

Leistungsmessung

Auch: registrierende Leistungsmessung, RLM-Zähler, RLM-Kunde, Lastgangmessung

Abkürzung: RLM

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) wird der Strom- oder Gasverbrauch nicht nur aufsummiert, sondern für jede Viertelstunde einzeln erfasst. So entsteht ein genauer Lastgang. Er zeigt, wann wie viel Leistung bezogen wurde.

Für wen gilt die RLM?

Stromkunden mit einem Jahresverbrauch über 100.000 Kilowattstunden werden in der Regel mit registrierender Leistungsmessung abgerechnet. Das betrifft vor allem Industrie, größere Gewerbebetriebe, Krankenhäuser oder Kühlhäuser. Kleinere Kunden werden dagegen über ein Standardlastprofil abgerechnet. Für Gas gelten eigene Grenzen.

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Wie funktioniert die Messung?

Ein RLM-Zähler speichert für jede Viertelstunde die bezogene Energie. Daraus ergibt sich die durchschnittliche Leistung in diesem Zeitraum. Die Werte werden per Fernauslesung regelmäßig an den Messstellenbetreiber übertragen. Ein Ablesen vor Ort ist nicht nötig.

Was bedeutet das für die Abrechnung?

RLM-Kunden zahlen für die Netznutzung in der Regel zwei Bestandteile:

  • einen Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde
  • einen Leistungspreis für die höchste gemessene Viertelstundenleistung im Jahr

Die höchste Viertelstunde entscheidet also mit über die Kosten. Schon eine einzelne Lastspitze kann den Leistungspreis für das ganze Jahr bestimmen. Viele Betriebe nutzen deshalb ein Lastmanagement. Es verschiebt den Betrieb großer Maschinen oder schaltet Verbraucher zeitweise ab, wenn eine neue Spitze droht.

Kennzahl Benutzungsdauer

Aus Jahresverbrauch und Höchstleistung lässt sich die Benutzungsdauer berechnen. Sie zeigt, wie gleichmäßig ein Betrieb Strom bezieht. Davon hängt ab, welche Preise aus dem Preisblatt des Netzbetreibers gelten. Wer seinen Verbrauch gleichmäßig verteilt, zahlt in der Regel weniger pro Kilowattstunde.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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