Der Leistungspreis ist ein Preisbestandteil, der sich nicht nach der verbrauchten Energiemenge richtet, sondern nach der höchsten Leistung, die ein Kunde bezieht. Er wird in Euro je Kilowatt berechnet und betrifft vor allem Großkunden aus Gewerbe und Industrie.
Wer zahlt einen Leistungspreis?
Bei Kunden mit einem Stromverbrauch ab 100.000 Kilowattstunden im Jahr wird der Verbrauch in der Regel über eine registrierende Leistungsmessung erfasst. Dabei zeichnet der Zähler die bezogene Leistung in kurzen Zeitabschnitten auf. Für das Netzentgelt dieser Kunden spielt die gemessene Höchstleistung eine zentrale Rolle. Für Gas gelten eigene Grenzwerte.
Haushalte zahlen in der Regel keinen Leistungspreis. Ihr Verbrauch wird über ein Standardlastprofil abgebildet, feste Kosten werden über den Grundpreis abgerechnet.
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Fester und verbrauchsabhängiger Leistungspreis
Die Begriffe werden nicht überall einheitlich verwendet. Mit einem festen Leistungspreis ist meist ein Betrag gemeint, der sich an einer vereinbarten oder bereitgestellten Leistung orientiert. Ein verbrauchsabhängiger Leistungspreis richtet sich dagegen nach der tatsächlich gemessenen Höchstleistung. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag.
Bei den Netzentgelten hängt die Höhe des Leistungspreises zusätzlich von der Benutzungsdauer ab – also davon, wie gleichmäßig ein Kunde seine Leistung über das Jahr nutzt.
Lastspitzen kosten Geld
Schon eine einzige kurze Lastspitze kann den Leistungspreis für einen langen Zeitraum bestimmen, oft für das ganze Abrechnungsjahr. Unternehmen versuchen deshalb, große Verbraucher zeitlich zu staffeln oder Spitzen mit Speichern abzufangen. Der Leistungspreis kommt zum Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden hinzu.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.