Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Verzeichnis der Strom- und Gaswirtschaft in Deutschland. Die Bundesnetzagentur führt es seit 2019. Wer eine Anlage zur Stromerzeugung oder einen Stromspeicher betreibt, muss sie dort eintragen.
Wer muss sich registrieren?
Die Pflicht gilt für Erzeugungsanlagen und Speicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind – unabhängig von ihrer Größe. Dazu gehören zum Beispiel:
- Photovoltaikanlagen auf Dach oder Freifläche
- Steckersolargeräte wie das Balkonkraftwerk
- Batteriespeicher, auch im Keller eines Einfamilienhauses
- Blockheizkraftwerke und Windenergieanlagen
Neben den Anlagen werden auch die Marktakteure erfasst, also Sie als Anlagenbetreiber sowie Netzbetreiber, Lieferanten und Händler.
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Frist und Ablauf
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Sie erledigen sie online auf der Website des Registers; das ist kostenlos. Zuerst legen Sie ein Benutzerkonto an und registrieren sich als Anlagenbetreiber. Danach tragen Sie Ihre Anlage mit den wichtigsten Daten ein, etwa Standort, Leistung und Datum der Inbetriebnahme.
Für Balkonkraftwerke wurde das Verfahren vereinfacht: Es sind nur wenige Angaben nötig, und eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit 2024.
Was passiert, wenn Sie die Registrierung vergessen?
Bei Anlagen mit Einspeisevergütung kann der Netzbetreiber die Zahlung kürzen oder zurückhalten, solange die Eintragung fehlt. Holen Sie eine versäumte Registrierung deshalb möglichst schnell nach. Die Daten dienen unter anderem dazu, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verfolgen und die Netze besser zu planen. Ein Teil der Angaben ist öffentlich einsehbar; persönliche Daten von Privatpersonen werden dabei nicht veröffentlicht.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.