Mit dem Beginn, der im Versicherungsschein steht – meist zum Ersten des Folgemonats. Bei Tarifen mit Wartezeit gelten volle Leistungen erst danach; bei Tarifen ohne Wartezeit sofort, aber mit Begrenzung in den ersten Jahren.
Was nicht versichert ist
Behandlungen, die vor Beginn bereits angeraten, geplant oder begonnen waren.
Tipp
Schließen Sie am besten ab, solange Ihre Zähne gesund sind und keine Behandlung im Raum steht. Die Angaben im Antrag müssen immer vollständig und richtig sein.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.