Schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, frühestens nach der Mindestvertragslaufzeit. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Was in die Kündigung gehört
Name, Versicherungsnummer, Tarif, gewünschter Kündigungstermin und die Bitte um schriftliche Bestätigung.
Vorher prüfen
Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag angenommen ist – und nicht während eine Behandlung läuft, die noch erstattet werden soll.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.