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Zahnzusatz-Lexikon – Antrag & Gesundheitsfragen

Festgestellte Zahn- oder Kieferfehlstellung

Auch: ärztlich festgestellte Fehlstellung, KFO-Befund, angeratene Zahnspange

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Bei Kindern fragen Versicherer, ob ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung festgestellt oder eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen hat.

Was bedeutet ein „Ja“?

Die Kieferorthopädie für diese Fehlstellung ist dann in aller Regel nicht mehr versichert. Andere Leistungen wie Füllungen oder Zahnersatz können trotzdem versichert werden.

Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung? Wir vergleichen für Sie.

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Lohnt sich eine Versicherung dann noch?

Für die Zahnspange meist nicht. Für spätere Behandlungen kann ein Tarif dennoch sinnvoll sein. Wichtig: Schließen Sie möglichst ab, bevor der erste Termin beim Kieferorthopäden ansteht.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Kieferorthopädie ausgeschlossen, weil die Fehlstellung schon bekannt war? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Hat der Versicherer die Zahnspange Ihres Kindes nicht versichert, weil bereits eine Fehlstellung festgestellt oder eine Behandlung empfohlen war? Ihre Schilderung hilft Familien, rechtzeitig vorzusorgen.