Bei einer kieferorthopädischen Kassenbehandlung zahlen Eltern zunächst 20 Prozent der Kassenkosten selbst. Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie behandelt, sind es ab dem zweiten Kind 10 Prozent.
Bekomme ich das Geld zurück?
Ja – wenn die Behandlung erfolgreich im vorgesehenen Umfang abgeschlossen wurde. Der Kieferorthopäde bestätigt das, und die Krankenkasse erstattet den Eigenanteil. Wird die Behandlung abgebrochen, entfällt die Erstattung.
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Und die privaten Zusatzkosten?
Mehrleistungen wie zahnfarbene Brackets oder Spezialbögen gehören nicht zum Eigenanteil und werden nicht erstattet. Diese Kosten übernimmt je nach Tarif eine Zahnzusatzversicherung.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.