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Zahnzusatz-Lexikon – Kieferorthopädie

Eigenanteil in der Kieferorthopädie

Auch: KFO-Eigenanteil, 20 Prozent Eigenanteil Zahnspange

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Bei einer kieferorthopädischen Kassenbehandlung zahlen Eltern zunächst 20 Prozent der Kassenkosten selbst. Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie behandelt, sind es ab dem zweiten Kind 10 Prozent.

Bekomme ich das Geld zurück?

Ja – wenn die Behandlung erfolgreich im vorgesehenen Umfang abgeschlossen wurde. Der Kieferorthopäde bestätigt das, und die Krankenkasse erstattet den Eigenanteil. Wird die Behandlung abgebrochen, entfällt die Erstattung.

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Und die privaten Zusatzkosten?

Mehrleistungen wie zahnfarbene Brackets oder Spezialbögen gehören nicht zum Eigenanteil und werden nicht erstattet. Diese Kosten übernimmt je nach Tarif eine Zahnzusatzversicherung.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Ärger mit dem Eigenanteil oder seiner Rückzahlung nach der Zahnspange? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Wurde der Eigenanteil nach Abschluss der Behandlung nicht erstattet oder gab es Streit, weil die Behandlung abgebrochen wurde? Erzählen Sie, wie Kasse und Praxis reagiert haben – das hilft anderen Eltern weiter.