Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage für den Balkon, die Fassade, die Terrasse oder den Garten. Der Strom fließt über einen Wechselrichter und eine Steckdose direkt in Ihr Hausnetz und senkt so den Bezug aus dem öffentlichen Netz. Fachlich spricht man von einem Steckersolargerät.
Welche Regeln gelten?
Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber die Vorgaben 2024 deutlich vereinfacht:
- Der Wechselrichter darf bis zu 800 Watt ins Hausnetz abgeben.
- Die Module dürfen zusammen bis zu 2.000 Watt Leistung haben.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Es genügt eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Ein alter Stromzähler ohne Rücklaufsperre wird ausgetauscht, in der Regel gegen einen digitalen Zähler.
Für den Anschluss über einen Schuko- oder Wieland-Stecker beachten Sie die Herstellerangaben und die geltenden Normen. Im Zweifel fragen Sie eine Elektrofachkraft.
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Dürfen Mieter und Eigentümer ein Balkonkraftwerk anbringen?
Seit Oktober 2024 gilt ein Steckersolargerät als privilegierte Maßnahme. Mieter und Wohnungseigentümer haben damit grundsätzlich Anspruch darauf, dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zustimmen. Fragen müssen Sie aber weiterhin. Über die Art der Ausführung, etwa die Befestigung oder den Montageort, können Vermieter und Gemeinschaft mitreden.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Entscheidend ist der Eigenverbrauch. Strom, den Sie im Haushalt direkt nutzen, müssen Sie nicht kaufen. Was Sie nicht verbrauchen, fließt ins Netz, meist ohne Vergütung. Günstig sind deshalb Geräte, die tagsüber laufen: Kühlschrank, Router, Waschmaschine oder Geschirrspüler. Wie viel Sie spaern, hängt von Ausrichtung, Verschattung und Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber Strom sparen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.