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Energie-Lexikon – Klima & Umwelt

CO₂-Preis

Auch: CO2-Steuer, nationaler Emissionshandel, BEHG, CO₂-Abgabe, CO2-Preis

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026

Der CO₂-Preis ist ein Aufschlag auf fossile Brennstoffe, der den Ausstoß von Kohlendioxid teurer machen soll. In Deutschland gilt er seit 2021 für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel und ist im Preis dieser Energieträger bereits enthalten.

Wie funktioniert der CO₂-Preis?

Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Nicht Sie als Verbraucher kaufen dafür Zertifikate, sondern die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen – etwa Gaslieferanten oder Mineralölhändler. Für jede Tonne CO₂, die beim Verbrennen ihrer Produkte entsteht, brauchen sie ein Zertifikat. Die Kosten geben sie über den Preis an ihre Kunden weiter. Umgangssprachlich ist oft von „CO₂-Steuer“ die Rede. Rechtlich handelt es sich aber um einen nationalen Emissionshandel.

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Wie hoch ist der Preis?

  • Start 2021: 25 Euro je Tonne CO₂
  • 2025: 55 Euro je Tonne
  • 2026: Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne

In den kommenden Jahren soll ein europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr folgen, der sogenannte ETS 2. Wie sich der Preis dann entwickelt, hängt stärker vom Markt ab.

Was bedeutet das für Ihre Heizkosten?

Der CO₂-Preis steckt im Arbeitspreis für Erdgas und im Heizölpreis. Steigt er, kann das ein Grund für eine Preisanpassung Ihres Versorgers sein. Für Strom gilt der nationale CO₂-Preis nicht; Kraftwerke unterliegen stattdessen dem EU-Emissionshandel.

In Mietwohnungen werden die CO₂-Kosten fürs Heizen seit 2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Die Aufteilung wird in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen. Wie Sie auf steigende Gaspreise reagieren können, lesen Sie im Ratgeber Gaspreiserhöhung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung falsch aufgeteilt? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Wurde der CO₂-Preis zwischen Ihnen und dem Vermieter nicht nachvollziehbar aufgeteilt, oder fehlen die nötigen Angaben ganz? Berichten Sie davon – so können andere Mieter ihre eigene Abrechnung besser prüfen.