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Energie-Lexikon – Markt, Recht & Akteure

Bundesnetzagentur

Auch: Regulierungsbehörde, Verbraucherservice Energie

Abkürzung: BNetzA

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasnetze in Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Bonn und sorgt dafür, dass die Netze fair und zu angemessenen Kosten für alle Marktteilnehmer zugänglich sind.

Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur?

Im Energiebereich überwacht sie vor allem die Betreiber der Strom- und Gasnetze. Sie prüft und begrenzt die Erlöse, die ein Netzbetreiber über das Netzentgelt erzielen darf, und achtet auf einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Daneben legt sie fest, wie Lieferanten und Netzbetreiber Daten austauschen – etwa beim Anbieterwechsel nach den Regeln der GPKE.

Außerdem führt die Behörde das Marktstammdatenregister, in dem Kraftwerke, Solaranlagen, Speicher und viele weitere Anlagen erfasst sind. Sie begleitet den Ausbau der großen Übertragungsleitungen und beobachtet die Versorgungssicherheit.

Neben Energie ist die Bundesnetzagentur auch für Telekommunikation, Post und Eisenbahn zuständig. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

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Was die Behörde nicht tut

Die Bundesnetzagentur legt keine Strom- oder Gaspreise der Lieferanten fest. Diese entstehen im Wettbewerb; reguliert sind nur die Netzentgelte als ein Bestandteil des Preises. Für einzelne Streitfälle mit Ihrem Versorger ist sie ebenfalls nicht die richtige Stelle – dafür gibt es die Schlichtungsstelle Energie. Für kleinere Netzbetreiber, die nur in einem Bundesland tätig sind, können zudem die Landesregulierungsbehörden zuständig sein.

Verbraucherservice Energie

Haben Sie allgemeine Fragen zu Ihren Rechten, etwa zur Grundversorgung, zu Preisänderungen oder zum Lieferantenwechsel, können Sie sich an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur wenden. Er gibt kostenlose Auskünfte und erklärt, an wen Sie sich in Ihrem Fall wenden können. Über individuelle Streitigkeiten mit einem Unternehmen entscheidet er jedoch nicht.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

Wann ist die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle für Sie? Jetzt im Forum fragen

Sie wissen nicht, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Behörde, die Schlichtungsstelle oder den Versorger wenden sollen? Fragen Sie im Forum – andere haben diesen Weg schon hinter sich.