Mit der Jahresabrechnung rechnet Ihr Versorger ab, wie viel Strom oder Gas Sie im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht haben. Den Kosten werden die bereits gezahlten Abschläge gegenübergestellt. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Was steht auf der Abrechnung?
- der Abrechnungszeitraum und die abgelesenen oder geschätzten Zählerstände
- Ihr Verbrauch in Kilowattstunden, oft mit einem Vergleich zum Vorjahr
- Arbeitspreis und Grundpreis sowie die enthaltenen Steuern, Abgaben und Umlagen
- die Summe der gezahlten Abschläge und das Ergebnis
- der neue Abschlag für die kommenden Monate
- Angaben zu Vertrag, Kündigungsfrist und Ansprechpartnern bei Beschwerden
Beim Gas wird der Verbrauch in Kubikmetern gemessen und mithilfe von Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden umgerechnet.
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Welche Fristen gelten?
Die Abrechnung muss Ihnen der Versorger spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zur Verfügung stellen (§ 40c EnWG). Das gilt auch für die Schlussrechnung nach einem Umzug oder Anbieterwechsel. Viele Versorger bieten auf Wunsch auch kürzere Abrechnungszeiträume an, etwa monatlich oder vierteljährlich.
So prüfen Sie die Abrechnung
Vergleichen Sie die Zählerstände mit Ihren eigenen Notizen oder einem Foto des Zählers. Steht dort „geschätzt“, können Sie Ihren Zählerstand nachreichen und eine Korrektur verlangen. Prüfen Sie außerdem, ob die Preise mit Ihrem Vertrag übereinstimmen und ob alle Abschläge berücksichtigt sind. Eine Schritt-für-Schritt-Hilfe bietet der Ratgeber zur Stromrechnung.
Bewahren Sie Ihre Abrechnungen einige Jahre auf. Sie helfen beim Tarifvergleich, bei Rückfragen des Versorgers und wenn Sie Ihren Verbrauch über die Jahre verfolgen möchten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.