GPKE steht für „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“. Diese Festlegung der Bundesnetzagentur regelt, wie Lieferanten, Netzbetreiber und weitere Marktpartner beim Lieferantenwechsel und bei anderen Abläufen Daten austauschen. Für Gas gibt es das Gegenstück GeLi Gas.
Was regelt die GPKE?
Damit ein Anbieterwechsel reibungslos klappt, müssen mehrere Unternehmen zusammenarbeiten. Die GPKE legt fest, welche Nachrichten in welchem Format und innerhalb welcher Fristen verschickt werden. Das betrifft unter anderem:
- die An- und Abmeldung einer Abnahmestelle beim Netzbetreiber
- die Übermittlung von Zählerständen und Messwerten
- Ein- und Auszüge, zum Beispiel bei einem Umzug
- die Zuordnung zur Grundversorgung oder Ersatzversorgung
Der Datenaustausch läuft elektronisch und standardisiert zwischen den Systemen der Unternehmen. Als Verbraucher bekommen Sie davon in der Regel nichts mit.
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So läuft ein Wechsel ab
Sie schließen einen neuen Vertrag ab und erteilen dem neuen Anbieter meist die Vollmacht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Der neue Lieferant meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an, der den Wechsel prüft und bestätigt. Zum Wechseltag wird der Zählerstand festgehalten, und der alte Lieferant erstellt Ihre Schlussrechnung.
Der technische Wechsel geht heute deutlich schneller als früher; nach Vorgaben der EU soll er innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Unabhängig davon gelten die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags.
Was ist für Sie wichtig?
Ihre Versorgung wird bei einem Wechsel nicht unterbrochen. Achten Sie darauf, dass Name, Adresse und Zählernummer im neuen Vertrag richtig angegeben sind, denn falsche Angaben verzögern den Wechsel häufig. Geht doch etwas schief, beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger. Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.