Einmal im Jahr kommt die Stromabrechnung – und mit ihr oft die Frage, ob alles stimmt. Wer die wichtigsten Angaben kennt, erkennt Fehler schnell und sieht, wo er sparen kann. Hier lesen Sie, was auf der Rechnung steht und was Sie tun können, wenn etwas nicht passt.
Die wichtigsten Angaben auf der Jahresabrechnung
- Abrechnungszeitraum: der Zeitraum, für den abgerechnet wird, meist zwölf Monate
- Zählernummer: Sie muss mit der Nummer auf Ihrem Zähler übereinstimmen.
- Zählerstände: Anfangs- und Endstand, jeweils mit dem Hinweis, ob abgelesen oder geschätzt
- Verbrauch: die Differenz der Zählerstände in Kilowattstunden (kWh)
- Arbeitspreis: der Preis pro Kilowattstunde in Cent
- Grundpreis: ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch
- Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf den Nettobetrag
- gezahlte Abschläge: die Summe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen
- Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben
- neuer Abschlag: die Höhe Ihrer künftigen monatlichen Zahlung
- Vorjahresvergleich: Ihr Verbrauch im Vergleich zum vorherigen Zeitraum
Achten Sie besonders auf den Hinweis bei den Zählerständen. Wurde geschätzt, kann die Rechnung deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen – nach oben wie nach unten.
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Woraus sich der Strompreis zusammensetzt
Ihr Preis besteht aus mehreren Teilen. Auf viele davon hat Ihr Anbieter keinen Einfluss:
- Kosten für Beschaffung und Vertrieb – diesen Teil gestaltet Ihr Anbieter selbst
- Netzentgelte für Transport und Verteilung des Stroms
- Entgelt für den Messstellenbetrieb, also für Zähler und Messung
- Konzessionsabgabe an die Gemeinde
- Stromsteuer
- gesetzliche Umlagen
- Mehrwertsteuer
Die frühere EEG-Umlage gibt es seit Juli 2022 nicht mehr. Die Netzentgelte unterscheiden sich je nach Region – deshalb kostet derselbe Tarif nicht überall gleich viel.
Fristen für Rechnung und Guthaben
Ihr Versorger muss Ihnen die Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zur Verfügung stellen (§ 40c Energiewirtschaftsgesetz). Das gilt auch für die Schlussrechnung, wenn Ihr Vertrag endet, etwa nach einem Anbieterwechsel. Ergibt sich ein Guthaben, muss der Versorger es zeitnah auszahlen oder vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnen.
Häufige Fehler auf der Rechnung
- falsche Zählernummer, etwa nach einem Umzug oder Zählertausch
- falscher oder geschätzter Zählerstand, obwohl Sie abgelesen und gemeldet haben
- falscher Arbeitspreis oder Grundpreis, zum Beispiel nach einer Preisänderung
- doppelte Abrechnung eines Zeitraums, oft nach einem Anbieterwechsel
- gezahlte Abschläge, die in der Abrechnung fehlen
Vergleichen Sie die Rechnung mit Ihrem Vertrag, Ihren Kontoauszügen und Ihren eigenen Notizen zum Zählerstand.
So gehen Sie bei einer falschen Rechnung vor
Fotografieren Sie Ihren Zähler so, dass Stand und Zählernummer gut lesbar sind. Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich, nennen Sie konkret, was falsch ist, und legen Sie Belege bei. Versorger müssen Beschwerden von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a Energiewirtschaftsgesetz). Hilft Ihnen der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht rechtzeitig, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Ein Beschwerdeformular und Musterbriefe finden Sie auf unseren Anbieterseiten, Kontaktwege zu den Versorgern unter Beschwerde-Hotlines. Wie andere Kunden ähnliche Probleme gelöst haben, lesen Sie im Forum im Bereich Energie. Stimmt die Rechnung, aber der Preis gefällt Ihnen nicht, lohnt ein Blick in den Stromvergleich.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.