Ob Sie nach der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen, hängt davon ab, ob Ihre Abschläge zum tatsächlichen Verbrauch gepasst haben. Waren die Vorauszahlungen zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung, waren sie zu hoch, ein Guthaben.
Guthaben: Was muss der Versorger tun?
Ein Guthaben muss der Versorger zeitnah auszahlen oder vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnen. Prüfen Sie, ob das Guthaben auf der Abrechnung korrekt ausgewiesen ist und wann es ausgezahlt oder verrechnet wird. Bleibt die Erstattung aus, fordern Sie sie schriftlich mit einer Frist ein.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Nachzahlung: Was nun?
Eine Nachzahlung wird zu dem Termin fällig, den die Rechnung nennt. Prüfen Sie vorher, ob Zählerstände, Preise und gezahlte Abschläge stimmen. Häufige Ursachen für hohe Nachzahlungen sind:
- ein gestiegener Verbrauch, etwa durch neue Geräte oder mehr Personen im Haushalt
- Preiserhöhungen im Laufe des Abrechnungszeitraums
- ein geschätzter statt abgelesener Zählerstand
- ein von Anfang an zu niedrig angesetzter Abschlag
Nach einer Nachzahlung erhöht der Versorger meist den Abschlag. Sie können ihn auch selbst anpassen lassen, damit es im nächsten Jahr keine böse Überraschung gibt.
Wenn Sie nicht zahlen können
Melden Sie sich frühzeitig beim Versorger und fragen Sie nach einer Ratenzahlung. Einwände gegen die Rechnung sollten Sie schnell und schriftlich vorbringen; sie berechtigen aber nicht automatisch dazu, die Zahlung zurückzuhalten. Bleiben Rückstände lange offen, droht im schlimmsten Fall eine Strom- oder Gassperre. Bei Streit über die Abrechnung hilft nach einer erfolglosen Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.