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Energie-Lexikon – Gas & Wärme

Fernwärme

Auch: Nahwärme, Wärmenetz, Fernwärmenetz, Wärmeversorgung

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Bei Fernwärme kommt die Heizwärme nicht aus einem Kessel im eigenen Haus, sondern über ein Rohrnetz von einer zentralen Anlage. Im Gebäude gibt eine Übergabestation die Wärme an Heizung und Warmwasserbereitung weiter.

Woher kommt die Wärme?

Die Wärme wird mit heißem Wasser, in manchen Netzen auch mit Dampf, durch gedämmte Leitungen transportiert. Erzeugt wird sie zum Beispiel:

  • in einem Heizkraftwerk, das gleichzeitig Strom produziert
  • aus Abwärme von Industriebetrieben oder Müllverbrennungsanlagen
  • mit großen Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie

Kleinere Nezte, die etwa ein Wohnquartier oder einen Ort versorgen, werden oft Nahwärme genannt.

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Vorteile und Nachteile

Für Sie entfallen eigener Kessel, Brennstofflager und Schornstein. Die Übergabestation braucht wenig Platz und wenig Wartung. Wie klimafreundlich Fernwärme ist, hängt davon ab, womit sie erzeugt wird.

Der wichtigste Nachteil: Einen Anbieterwechsel wie bei Strom oder Gas gibt es meist nicht, denn das örtliche Netz wird in der Regel von einem einzigen Versorger betrieben. In manchen Gebieten schreibt die Gemeinde zudem den Anschluss an das Wärmenetz vor. Fernwärmeverträge haben oft lange Laufzeiten – prüfen Sie diese vor Vertragsabschluss.

Preise und Preisänderungen

Der Preis besteht meist aus einem festen Anteil, der sich nach der vereinbarten Anschlussleistung richtet, und einem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde. Für Preisänderungen gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Preisänderungsklauseln müssen transparent sein und nachvollziehbar zeigen, wie sich der Preis berechnet. Sie sollen sowohl die Kosten der Wärmeerzeugung als auch die Entwicklung am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.

Fragen Sie beim Versorger nach, wenn eine Erhöhung für Sie nicht nachvollziehbar ist. Wohnen Sie zur Miete, werden die Kosten über die Heizkostenabrechnung auf die Wohnungen verteilt.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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