Der Zählerstand ist der Wert, den Ihr Strom- oder Gaszähler zu einem bestimmten Zeitpunkt anzeigt. Aus der Differenz zweier Zählerstände ergibt sich Ihr Verbrauch – und damit die Grundlage Ihrer Jahresabrechnung.
Wer liest den Zähler ab?
Zuständig ist der Netzbetreiber oder der Messstellenbetreiber. Er schickt entweder jemanden zur Ablesung vorbei oder bittet Sie, den Stand selbst abzulesen und zu melden. Diese Selbstablesung ist heute üblich, meist per Karte, Online-Formular oder App. Bei einem intelligenten Messsystem entfällt das Ablesen, weil die Werte automatisch übertragen werden.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Was passiert ohne Ablesung?
Liegt kein Zählerstand vor, darf der Verbrauch geschätzt werden. Grundlage ist meist Ihr bisheriger Verbrauch. Eine Schätzung kann zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Das führt später zu einer unerwarteten Nachzahlung oder einem Guthaben. Ein echter Zählerstand ist deshalb fast immer die bessere Grundlage.
Wann sollten Sie selbst ablesen?
Notieren Sie den Zählerstand vor allem in diesen Fällen:
- beim Anbieterwechsel
- beim Einzug und beim Auszug
- bei einer Preisänderung Ihres Versorgers
- wenn Sie Ihre Abrechnung prüfen möchten
Machen Sie am besten ein Foto, auf dem Zählerstand, Datum und Zählernummer zu erkennen sind. So haben Sie einen Beleg, falls es später Unstimmigkeiten gibt.
Strom und Gas richtig ablesen
Beim Stromzähler lesen Sie die vollen Kilowattstunden ab. Nachkommastellen sind oft farbig abgesetzt oder durch ein Komma getrennt und werden nicht gemeldet. Hat Ihr Zähler zwei Zählwerke, notieren Sie beide Werte. Der Gaszähler zeigt dagegen Kubikmeter an. Ihr Versorger rechnet sie mit Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden um. Wie Sie die Werte auf Ihrer Rechnung wiederfinden, erklärt der Ratgeber Stromrechnung verstehen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.