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Energie-Lexikon – Gas & Wärme

Kraft-Wärme-Kopplung

Auch: KWK-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

Abkürzung: KWK

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bedeutet, dass eine Anlage gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme erzeugt. Die Wärme, die bei der Stromerzeugung ohnehin entsteht, wird nicht ungenutzt abgegeben, sondern zum Heizen oder für Produktionsprozesse verwendet.

Warum ist KWK effizient?

In einem Kraftwerk, das nur Strom erzeugt, geht ein großer Teil der eingesetzten Energie als Abwärme verloren – etwa über Kühltürme oder Flusswasser. Eine KWK-Anlage nutzt diese Wärme. Dadurch ist ihr Gesamtwirkungsgrad hoch: Ein großer Teil der Energie im Brennstoff kommt als Strom oder Wärme beim Verbraucher an. Im Vergleich zur getrennten Erzeugung in Kraftwerk und Heizkessel lässt sich so Brennstoff einsparen.

Voraussetzung ist, dass die Wärme auch gebraucht wird – zum Beispiel in Wohngebäuden, in einem Fernwärmenetz oder in einem Industriebetrieb.

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Welche Anlagen gibt es?

  • Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine kompakte KWK-Anlage, die einzelne Gebäude, Betriebe oder Quartiere versorgt.
  • Ein Heizkraftwerk ist eine größere KWK-Anlage, die ihre Wärme in ein Fernwärmenetz einspeist.

Als Brennstoff dient häufig Erdgas, aber auch Biogas, Biomasse oder Abfall. Ältere Großanlagen werden teils noch mit Kohle betrieben. Auch Brennstoffzellen arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Förderung und Kosten

Der Staat fördert KWK über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Betreiber erhalten für den erzeugten Strom unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag. Finanziert wird diese Förderung über die KWKG-Umlage, die Stromkunden mit ihrem Strompreis bezahlen (siehe Umlagen auf den Strompreis).

Wer Fernwärme bezieht, nutzt häufig Wärme aus KWK. Und wer selbst eine KWK-Anlage betreibt, kann den erzeugten Strom zum Teil im eigenen Haus verbrauchen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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