Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorger an Städte und Gemeinden zahlen. Dafür dürfen sie öffentliche Straßen und Wege nutzen, um Strom- und Gasleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Kosten werden über den Strom- und Gaspreis an die Kunden weitergegeben.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe?
Die zulässigen Höchstbeträge legt die Konzessionsabgabenverordnung fest. Sie werden je Kilowattstunde berechnet und hängen unter anderem von der Größe der Gemeinde ab: In großen Städten darf die Abgabe höher sein als in kleinen Gemeinden. Für Strom im Schwachlasttarif gelten niedrigere Sätze, ebenso für große gewerbliche Abnehmer. Beim Gas spielt zusätzlich eine Rolle, wofür das Gas verwendet wird, etwa nur zum Kochen und für Warmwasser oder auch zum Heizen.
Für einen einzelnen Haushalt ist die Konzessionsabgabe ein kleiner, aber fester Bestandteil des Preises.
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Wo steht sie auf der Rechnung?
Die Konzessionsabgabe wird in der Regel über den Netzbetreiber abgewickelt und auf der Rechnung im Zusammenhang mit dem Netzentgelt ausgewiesen. Sie gehört damit zu den Preisbestandteilen, die Ihr Lieferant nicht beeinflussen kann – ähnlich wie die Stromsteuer oder die Umlagen. Ein Anbieterwechsel ändert an ihrer Höhe nichts.
Warum gibt es sie?
Für Kommunen ist die Konzessionsabgabe eine wichtige Einnahmequelle. Im Gegenzug vergeben sie in Konzessionsverträgen das Recht, das örtliche Leitungsnetz zu betreiben. Diese Verträge sind befristet und werden nach ihrem Ablauf in einem Auswahlverfahren neu vergeben. Die Verordnung legt dabei nur Höchstbeträge fest; viele Gemeinden schöpfen diese aus.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.