Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz fördert Anlagen, die gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme erzeugen. Bezahlt wird die Förderung über die KWKG-Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird.
Warum wird Kraft-Wärme-Kopplung gefördert?
In einem herkömmlichen Kraftwerk geht ein großer Teil der eingesetzten Energie als Abwärme verloren. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese Wärme genutzt, etwa zum Heizen von Gebäuden oder für Prozesse in der Industrie. Dadurch wird der Brennstoff deutlich besser ausgenutzt, und es wird weniger Energie verschwendet. Das Gesetz soll solche Anlagen wirtschaftlich machen, auch wenn Bau und Betrieb teurer sind als bei einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme.
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Wer profitiert von der Förderung?
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für den erzeugten Strom einen Zuschlag. Das reicht vom großen Heizkraftwerk eines Stadtwerks bis zum Blockheizkraftwerk im Mehrfamilienhaus. Daneben fördert das Gesetz den Bau und Ausbau von Wärmenetzen, etwa für Fernwärme, sowie Wärmespeicher.
Höhe und Dauer der Zuschläge hängen unter anderem von der Größe der Anlage ab. Die Regeln wurden mehrfach angepasst, zum Beispiel um den Umstieg von Kohle auf klimafreundlichere Brennstoffe zu unterstützen.
Was bedeutet das für Ihre Stromrechnung?
Die Kosten der Förderung werden über die KWKG-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt. Sie gehört zu den Umlagen auf den Strompreis und ist in Ihrem Arbeitspreis enthalten. Anders als die frühere EEG-Umlage besteht sie weiterhin. Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen ihre Höhe jedes Jahr neu und veröffentlichen sie. Für Haushalte macht sie nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Strompreises aus. Wie sich Ihr Preis insgesamt zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Stromrechnung verstehen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.