Umlagen sind gesetzlich festgelegte Aufschläge auf den Strompreis, mit denen bestimmte energiepolitische Aufgaben finanziert werden. Grundsätzlich zahlen alle Stromkunden sie je Kilowattstunde über ihre Stromrechnung.
Welche Umlagen gibt es?
- KWKG-Umlage: Sie fördert Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Grundlage ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
- Offshore-Netzumlage: Sie deckt Kosten für die Anbindung von Windparks auf See an das Stromnetz.
- Aufschlag für besondere Netznutzung: Er finanziert unter anderem Entlastungen bei den Netzentgelten, etwa für bestimmte Großverbraucher.
Die Höhe der Umlagen wird jährlich neu festgelegt und von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. Auf der Stromrechnung erscheinen sie einzeln oder zusammengefasst. Weil sie je Kilowattstunde erhoben werden, wächst ihr Anteil an Ihren Kosten mit dem Verbrauch.
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Was ist mit der EEG-Umlage?
Über die EEG-Umlage wurde lange der Ausbau erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert. Sie beträgt seit Juli 2022 null und wird seit 2023 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Die Förderung wird seitdem aus Mitteln des Bundes bezahlt. Auf aktuellen Stromrechnungen taucht die EEG-Umlage daher nicht mehr auf.
Was bedeutet das für Sie?
Umlagen sind für alle Lieferanten gleich. Sie können sie durch einen Anbieterwechsel nicht umgehen, wohl aber durch einen geringeren Verbrauch senken. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind Umlagen meist ausgenommen: Steigen sie, kann der Versorger die Mehrkosten weitergeben, sofern der Vertrag das vorsieht. Sinken sie, sollte er die Entlastung ebenso an Sie weiterreichen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.