L-Gas und H-Gas sind zwei Qualitäten von Erdgas. „L“ steht für „low“ und bedeutet einen niedrigeren Brennwert, „H“ steht für „high“ und bedeutet einen höheren Brennwert. Beide Gasarten werden in getrennten Netzen verteilt, weil Gasgeräte auf die jeweilige Qualität eingestellt sein müssen.
Woher kommen die beiden Gasarten?
L-Gas stammt vor allem aus Feldern in den Niederlanden und in Deutschland. Es enthält mehr nicht brennbare Bestandteile wie Stickstoff und liefert deshalb weniger Energie je Kubikmeter. H-Gas kommt unter anderem aus Norwegen und über Flüssigerdgas-Importe. Weil die Förderung von L-Gas zurückgeht, wird die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt.
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Was bedeutet die Marktraumumstellung?
Vor allem im Nordwesten Deutschlands werden Netzgebiete schrittweise von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Dafür muss jedes Gasgerät im Haushalt – etwa Heizkessel, Gastherme oder Gasherd – erfasst und an das neue Gas angepasst werden. Oft genügen neue Düsen und eine neue Einstellung.
Der Ablauf ist meist ähnlich:
- Der Netzbetreiber kündigt die Termine schriftlich an.
- Beauftragte Monteure erfassen zunächst alle Gasgeräte.
- Zum Umstellungstermin werden die Geräte angepasst.
Für Verbraucher ist die Anpassung in der Regel kostenlos. Lässt sich ein Gerät nicht umrüsten, informiert der Netzbetreiber über das weitere Vorgehen.
Vorsicht vor Betrügern
Die Umstellung wird leider auch von Betrügern ausgenutzt. Seriöse Monteure kommen nach schriftlicher Ankündigung und müssen sich ausweisen. Lassen Sie niemanden ohne Ausweis in die Wohnung. Fragen Sie im Zweifel beim Netzbetreiber nach – über die Telefonnummer aus dessen Schreiben, nicht über eine Nummer, die Ihnen der Besucher nennt. Verlangt jemand an der Tür Geld für die Umstellung, ist Vorsicht geboten.
Ändert sich meine Rechnung?
Nach der Umstellung zeigt der Gaszähler bei gleichem Wärmebedarf weniger Kubikmeter an, weil H-Gas mehr Energie enthält. Abgerechnet wird aber in Kilowattstunden: Der gemessene Verbrauch wird über den Brennwert und Zustandszahl umgerechnet. Ihr Energieverbrauch bleibt also im Wesentlichen gleich.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.