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Energie-Lexikon – Netz, Zähler & Messung

Netzbetreiber

Auch: Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Fernleitungsnetzbetreiber

Abkürzung: VNB/ÜNB

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026

Netzbetreiber sind die Unternehmen, die Strom- und Gasnetze bauen, betreiben und instand halten. Sie transportieren die Energie zu Ihnen – verkaufen sie aber nicht. Das übernimmt Ihr Strom- oder Gaslieferant.

Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber

Beim Strom gibt es zwei Arten:

  • Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW betreiben das Höchstspannungsnetz. Sie sorgen dafür, dass Erzeugung und Verbrauch im Gleichgewicht bleiben und die Netzfrequenz stabil ist.
  • Mehrere Hundert Verteilnetzbetreiber (VNB) betreiben die regionalen und örtlichen Netze bis zu Ihrem Hausanschluss. Häufig sind das Stadtwerke oder Tochterfirmen großer Energieunternehmen.

Beim Gas heißen die Betreiber der großen Transportleitungen Fernleitungsnetzbetreiber.

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Welche Aufgaben haben Netzbetreiber?

  • Anschluss neuer Gebäude, Wärmepumpen, Wallboxen und Solaranlagen
  • Behebung von Störungen und Stromausfällen
  • Ausbau und Modernisierung der Netze
  • meist auch Einbau und Betrieb der Zähler als grundzuständiger Messstellenbetreiber
  • Auszahlung der Einspeisevergütung an Betreiber von Solaranlagen

Netzbetreiber und Lieferant – der Unterschied

Ihren Lieferanten können Sie frei wählen, Ihren Netzbetreiber nicht. Er ergibt sich aus Ihrem Wohnort. Weil Netzbetreiber regionale Monopole sind, müssen sie vom Energievertrieb getrennt sein (Unbundling). Ihre Entgelte werden von der Bundesnetzagentur und den Landesbehörden reguliert. Beim Lieferantenwechsel bleibt der Netzbetreiber gleich – und damit auch die technische Qualität Ihrer Versorgung. Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieter wechseln.

Bei Stromausfall

Fällt der Strom aus, ist der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner, nicht der Lieferant. Den Namen Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Die Störungsnummer steht meist auf seiner Website.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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